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Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für 50 . Geht man zu einem Rechtsanwalt, sind insbesondere 3 Fragen entscheidend: 1. Lohnt es sich? 2. Was kostet es? 3. Wer trägt die Kosten? Eine Antwort darauf heißt Erstberatung. Die Erstberatung kann dem Mandanten Auskunft auf diese Fragen geben, und ihm damit eine Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen geben. Die Erstberatung kann mündlich oder schriftlich als erster Rat erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Mandant dem Rechtsanwalt die wichtigsten Fakten zu seinem Anliegen zur Verfügung stellt, und bereit ist, eine vereinbarte Gebühr dafür zu entrichten. Die Unterlagen sollten vorerst als Kopie, pdf-Datei oder per Telefax übermttelt werden. Sie sollten dem Rechtsanwalt ein umfassendes Bild der Ausgangslage und der Zielsetzung des Mandanten verschaffen. Gegebenenfalls ist die Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||